Dienstrichtlinie
Diese Dienstrichtlinie gilt ab dem 28.05.2018.
1. Allgemeine Grundsätze
- Sperrzeiten, in denen Benutzer vom Dienst ausgeschlossen werden, sind abhängig von den einzelnen Benutzerkonten und Verhaltensweisen. Sperren gelten für alle Dienste, die von demselben gesperrten Benutzerkonto verwendet werden.
- Das Unternehmen kann Nutzer sperren, die entsprechende verbotene Handlungen ausführen, nachdem diese Handlungen durch öffentliche Informationen von Hilfezentrum, verschiedenen Organisationen, Polizei oder durch Nutzerüberwachung bestätigt wurden.
- Selbst wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass das Verhalten des Nutzers nicht genau den Kriterien für eine Sperrung entspricht, kann der Nutzer gemäß den Dienstnutzungsrichtlinien vom Dienst ausgeschlossen werden, wenn er gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
- Wenn ein Benutzer Handlungen oder Vorgehensweisen durchführt, für die eine Sperre verhängt wird, wie das Erstellen oder der Erwerb von In-Game-Währung, Erfahrungspunkten, Punkten, Gegenständen usw. (im Folgenden „Inhalte“), kann das Unternehmen den Benutzer vom Dienst ausschließen und neu erstellte oder erworbene Inhalte entfernen oder zurücksetzen. Auch wenn objektiv unerlaubtes Nutzerverhalten vermutet wird (einschließlich des Empfangs von Inhalten, die durch Handlungen erstellt/erworben wurden, die eine Sperrung nach sich ziehen), kann das Unternehmen den Nutzer vom Dienst ausschließen und erstellte oder erworbene Inhalte entfernen oder zurücksetzen.
- Die Sperrung wird eingeleitet, sobald eine Bestätigung über die Handlung oder Vorgehensweise des Benutzers vorliegt. Der Zeitpunkt der Handlung und der Zeitpunkt der Sperrung des Benutzers können voneinander abweichen. Möchte der Nutzer während der Sperrdauer den Dienst verlassen, wird die Nutzung des Dienstes eingeschränkt oder verweigert, bis die Sperrdauer abgelaufen ist.
- In Ermangelung objektiver Beweise oder wenn das Benutzerkonto bereits gesperrt oder gelöscht ist, wird keine Sperre verhängt. Wenn jedoch wiederholte/gewohnheitsmäßige Handlungen im Zusammenhang mit einem schwerwiegenderen Grund für eine Sperre durch Untersuchung festgestellt werden, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, selbst wenn bereits eine Sperre verhängt wurde.
2. Sperrungsrichtlinie